Merker’s Bostal-Hotel &
Restaurant
GmbH & Co. KG
Bostalstraße 46
D-66625 Bosen

Telefon: 06852-90240 Telefax: 06852-548 info(at)merkers-hotel.de
sqd_logo

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Merkers Bostalhotel & Restaurant GmbH & Co KG
Bostalstrasse 46
66625 Nohfelden

Handelsregister: 12070
Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken

Vertreten durch:
Henning Merker Verwaltungs GmbH & Co KG
Bostalstraße 46
66625 Nohfelden

Diese vertreten durch:
Henning Merker
Handelsregister: 107614
Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken

Kontakt
Telefon: 0685290240
Telefax: 06852/548
E-Mail: info@merkers-hotel.de

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle:
https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html 

 

 

 

AGB´s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN
HOTELAUFNAHMEVERTRAG (AGBH 8.1)
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung
sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
(Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen
im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“
umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur
Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen
wird.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur
Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Text-form vereinbart
wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag
kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch
das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die
hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken
des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“ zustande.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten
Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung
und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das
Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und
vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten-den Steuern und
lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die
nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst
geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der
gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung,
Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den
Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise
entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt
dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss
und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die
Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung –
binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu
erfolgen.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung,
zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu
verlangen. Die Höhe der Voraus-zahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart
werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die
gesetzlichen Regelungen.
3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand
des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das
Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des
Aufenthaltes eine Voraus-zahlung oder Sicherheitsleistung
im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im
Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während
des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und künftige
Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine
solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder
Ziffer 3.6 geleistet wurde.
3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des
Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die
Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES
KUNDEN NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN
DES HOTELS („NO SHOW“)
4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel
geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein
Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde
oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht
besteht.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin
zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag verein-bart wurde,
kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatz-ansprüche des Hotels
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er
dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem
Hotel in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits
erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rück-trittsoder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die
vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der
Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen
anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig
vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte
Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall
verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für
Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für
Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu
zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten
Höhe entstanden ist.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer
bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zu-rücktreten kann,
ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden
nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener
Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn
andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des
Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen
Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6
vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel
gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das
Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder
falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen
gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des
Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck
sein;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels
in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig
ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem
Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein
Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden
bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffer
4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in
Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat
keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel
spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung
des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis
18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß
Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht
begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel
kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf
Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 HAFTUNG DES HOTELS
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des
Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche
Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der
Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung
des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht
anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder
Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das
Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden
bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet,
das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben
und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt
die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde
Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von
mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von
mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer
gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder
auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge
und deren In-halte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der
vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt
ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit
dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch
– gegen Entgelt die Nachsendung von Post und
Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur
nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der
Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des
öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichts-stand [Bitte
Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der
Betreibergesellschaft des Hotels]. Das Hotel kann wahlweise
den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen.
Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen,
wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem
Mitgliedsstaat der EU haben.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UNKaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das
Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine OnlinePlattform zur außergerichtlichen Beilegung von
verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“)
eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das
Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor
Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstaltungen

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Buchungen von Veranstaltungsräumen des Hotel gültig. Sie sind fester Bestandteil der o. g. Veranstaltung. Für Veranstaltungen in Räumen des Hotels gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden und bedürfen der Zustimmung des Hotels.
  2. Der Veranstaltungsvertrag ist abgeschlossen, sobald dar Raum/Saal bestellt oder zugesagt worden ist. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
  3. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, haftet der Besteller dem Hotel gegenüber als Gesamtschuldner.
  4. Der Besteller haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Auch wenn der Besteller dies im Voraus ablehnt.
  5. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung durch den Besteller an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet.
  6. Die Preise des Hotels sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Die Preise des Hotels sind Direktpreise und somit nicht kommissionsfähig.
  7. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass die gebuchte Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit von Mitarbeitern und anderen Gästen sowie den Ruf des Hotels gefährdet, kann es vom Vertrag zurücktreten oder die Veranstaltung vorzeitig beenden. (siehe auch Sondervereinbarung – Hausrecht)
  8. Für eventuelle Beschädigungen an Haus und Inventar durch den Besteller oder seiner Gäste haftet gegenüber dem Hotel der Besteller.
  9. Politische Veranstaltungen sind ohne vorherige Zustimmung des Hotels nicht gestattet.
  10. Im Falle von höherer Gewalt (z.B. Brand) kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten.
  11. Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  12. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen davon unberührt. § 306 Abs. 1 BGB

Zusatzvereinbarungen für Veranstaltungen in unserer Waldscheune

Diese Zusatzvereinbarungen gelten neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im der Waldscheune 

  1. Veranstaltungszeiten Der Veranstaltungsraum „Waldscheune“ steht dem Besteller/Brautpaar bei Buchung 2 Tage vor dem Veranstaltungstag zur Verfügung, ebenso am Folgetag. Die Aufräumarbeiten der Dekoration sollten 2 Tage im Anschluss abgeschlossen sein.
  2. Gästeanzahl Eine verbindliche Teilnehmerzahl muss dem Hotel spätestens 7 Tage vor Veranstaltung vorliegen. Die Teilnehmerzahl muss wie folgt aufgelistet werden: Erwachsene ab 13 Jahre Kinder 6-12 Jahre Kinder 0-6 Jahre Die mitgeteilte verbindliche Teilnehmerzahl ist Rechnungsgrundlage. Änderungen dieser Teilnehmerzahl sind bis max. 7 Tage vor Veranstaltung möglich. Reduzierungen ab 6 Tage vor Veranstaltung oder am Veranstaltungstag selbst werden nicht berücksichtigt. Zusätzliche Gäste können zurückgewiesen werden. Andernfalls wird für diese Gäste der vereinbarte Preis zusätzlich in Rechnung gestellt.
  3. Für eine garantierte Buchung Eurer Feier ist bei Buchung eine Anzahlung von 1000,00 € fällig, diese ist bei der Buchung zu entrichten und wird auf der Schlussrechnung berücksichtigt.
    Bei Stornierung der Feier bis 6 Monate vor der Veranstaltung wird die Anzahlung einbehalten. Eine Stornierung kürzer als 6 Monate vor der Feier fallen weitere Stornokosten von 1000,00 € an.
    eine finale Rechnung wird nach der Feier erstellt, die Anzahlung wird hier berücksichtigt. Eine kostenfreie Stornierung ist nach Leistung der Anzahlung nicht möglich.
  4. Speisen & Getränke Die Auswahl der Speisen & Getränke muss spätestens 4 Wochen vor Veranstaltung festgelegt werden. Diese Auswahl wird Vertragsbestandteil. Des Weiteren ist zu beachten: Eigenen (mitgebrachten) Speisen & Getränke dürfen nur nach Rücksprache und einem abgesprochenen Korkgeld im Hotel oder dem dazugehörigen Außengelände verzehrt werden. Ausnahme: Kuchen (Gedeckpreis wird vom Hotel festgelegt) Für mitgebrachten Kuchen übernimmt das Hotel keinerlei Haftung. – Speisen & Getränke die nach Beendigung des Essens übrig bleiben, werden durch das Hotel fachgerecht entsorgt, eine Mitnahme von übrig gebliebenen Speisen ist nach Absprache möglich, eine weitere Haftung ist anschließend ausgeschlossen (insbesondere bei Buffets)
  5. Brandschutz Die Waldscheune besteht zum Teil aus Holz und ist von dichtem Wald umgeben. Somit ist die Verwendung von jeglichem offenen Feuer grundsätzlich nicht gestattet. Hierzu zählen insbesondere Sprühfeuer, Wunderkerzen & Spitzkerzen. Ausnahme: Tischkerzen
  6. Beschädigung Für Schäden an Haus und Inventar durch den Besteller oder seiner Gäste haftet der Besteller. Das Hotel behält sich vor, für übermäßigen Glasbruch entsprechende Kosten in Rechnung zu stellen.
  7. Reinigung Eine verhältnismäßige Reinigung des Veranstaltungsraumes sowie weiterer Bereiche des Hotels die von Teilnehmern der Veranstaltung genutzt werden, ist im Menü- bzw. Buffetpreis enthalten. Jeder Reinigungsmehraufwand wird dem Besteller pauschal mit 100,00 € in Rechnung gestellt. Hierzu zählen insbesondere Verunreinigungen durch Konfetti, Streudekoration, Farben, usw. Das Hotel behält sich vor, evtl. Mehrkosten für z.B. Malerarbeiten zusätzlich in Rechnung zu stellen.
  8. Dekoration Der Besteller hat die Dekorationsvorgaben des Hotels zu beachten.
  9. Hausrecht Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass er selbst und seine Gäste ein tadelloses Benehmen gegenüber anderen Gästen und des Personals des Hotels entgegenbringt. Der Eigentümer des Hotels und seine Stellvertreter (Serviceleitung) sind grundsätzlich berechtigt, bei unangebrachtem Verhalten in Folge von z.B. übermäßigem Alkoholkonsum, einzelne Gäste des Hauses zu verweisen. Bei besonders schwerwiegendem Verhalten kann die Veranstaltung vorzeitig beendet werden.
  10. Rechnung Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  11. Datenschutz Das Hotel verpflichtet sich personenbezogene Daten im Rahmen der EU-DSGVO zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Besteller stimmt der Erhebung, Speicherung & Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu. Insofern Sie im Rahmen der Veranstaltung benötigt werden.
  12. „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass:a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt undb) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in zumutbarer Weise nicht vorhergesehen werden konnte undc) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Stromausfall, unabwendbare Reparaturarbeiten oder aber einschränkende gesetzliche Bestimmungen und/oder Maßnahmen der Bundes- oder Landesregierung respektive von Gerichten oder Behörden. Gleiches gilt für Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert- Koch-Institut festgelegt ist.7.2 Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit, sofern dies unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung die andere Partei erreicht. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die eben dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Vertragserfüllung durch die betroffene Partei verhindert. Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien dasjenige, was sie kraft des Vertrages berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Maße entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tage überschreitet.

  13. Der Vertrag kommt durch die Auftragsannahme (Bestätigung) durch das Hotel gegenüber dem Veranstalter (Brautpaar/Besteller) zustande; diese sind die Vertragspartner. Die Reservierung einer Veranstaltung ist zeitgleich eine  Zustimmungserklärung zu den vorangegangenen allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen der Zusatzvereinbarung für Veranstaltungen in der Waldscheune zu. 
Translate »